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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09   

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https://dejure.org/2012,35793
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09 (https://dejure.org/2012,35793)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2012 - L 3 U 208/09 (https://dejure.org/2012,35793)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2012 - L 3 U 208/09 (https://dejure.org/2012,35793)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    In der Rechtsprechung des BSG ist zwar anerkannt, dass auch Erkrankungen, die durch die gemeinsame Einwirkung von Stoffen verursacht werden, eine Wie-BK sein können (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 17; Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 26/10 R - juris) .

    Das setzt jedoch voraus, dass diese Stoffe im Einzelnen benannt werden können (vgl BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 17: Chromat, Nickeloxid, Asbest und ionisierende Strahlung; Urteil vom 29. November 2011, aaO: Chrom VI- und nickeloxidhaltige Schweißrauche, zinkchromathaltige Tröpfchenaerosole, Asbest und ionisierende Thorium-Verfallsprodukte) , weil sowohl ein "Ausgesetztsein in erheblich höherem Grade" als auch ein genereller Ursachenzusammenhang nicht in Hinblick auf eine Kombination von Stoffen geprüft werden könnte, die nur teilweise bekannt sind.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) .
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17) .
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Maßgeblich sind demnach die durch Forschung und praktische Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die mithin, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9) .
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Angesichts des Umstands, dass nähere Angaben zu der in der F. aufgetretenen Schadstoffexposition von diesem Unternehmen offenbar zu keinem Zeitpunkt dokumentiert worden sind, sind strengere Anforderungen an den Nachweis der individuellen Exposition des Klägers nicht angezeigt (vgl zu Beweiserleichterungen in vergleichbaren Fällen BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Maßgeblich ist also der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN) .
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist hierin keine allgemeine Härteklausel zu sehen, die ermöglichen soll, eine im Einzelfall nachweisbar beruflich verursachte Erkrankung zu entschädigen, obwohl sie nicht in der Anl 1 zur BKV als BK anerkannt ist (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Zweck des § 9 Abs. 2 SGB VII ist es vielmehr, nur die Härten auszugleichen, die dadurch entstehen, dass zwar die gesetzlichen Voraussetzungen einer BK-Anerkennung vorliegen, die Bundesregierung als Verordnungsgeber aber eine entsprechende Anpassung der BK-Liste bisher unterlassen hat (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 9).
  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80

    Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 208/09
    Vielmehr hat das BSG für seltene Erkrankungen dargelegt, dass die Anerkennung einer gruppentypischen besonderen Gefährdung durch Arbeitsbedingungen jedenfalls dann nicht von einer feststellbaren Anzahl gleichartiger oder ähnlich gefährdeter Arbeitnehmer abhängig gemacht werden kann, wenn die Art der Gefährdung im konkreten Einzelfall nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft zu dem Schluss zwingt, dass eine nicht bekannte und konkret auch noch nicht oder nicht mehr feststellbare Vielzahl von Arbeitnehmern dieser an sich gruppentypischen arbeitsbedingten Gefahr in gleicher Weise ausgesetzt wäre (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 109/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit

    Dazu bedarf es vielmehr regelmäßig einer Analyse nicht nur der jeweiligen Expositionskonstellation, sondern auch der Wirkungsmechanismen der beteiligten Chemikalien (vgl dazu auch Senatsurteil vom 18. September 2012 - L 3 U 208/09) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2021 - L 5 U 32/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Gerichtsakten L 5 U 32/14 - S 5 U 41/10 sowie dem beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten (3 Bände) und die beigezogenen Gerichtsakten des Landgerichts Schwerin L 3 U 116/10 bzw. L 4 U 27/14 (2 Bände) sowie L 3 U 208/09 bzw. L 4 U 42/14 (3 Bände) Bezug genommen, deren Inhalt im Übrigen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
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